Viele Patienten kennen es: Wer eine schwerwiegende chronische Erkrankung hat, kann sich eine sogenannte Chronikerbescheinigung ausstellen lassen. Damit können Zuzahlungen von 2 auf 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gesenkt werden. Während die Chronikerbescheinigung viele Jahre zu den Ärgernissen in Arztpraxen gehörte, ist das Ausstellen dank eines bundesweit einheitlichen Formulars inzwischen deutlich einfacher geworden.
Dieses Formular ist bei Bedarf bei uns in der Praxis erhältlich und kann elektronisch ausgefüllt werden. Damit entfällt der bisherige Weg, der Patienten erst zur Kasse, dann zur Arztpraxis und anschließend wieder zurück zur Krankenkasse führte.
Informationen auf das Notwendigste reduziert
Der überarbeitete Vordruck für eine Chronikerbescheinigung ist deutlich übersichtlicher als das alte Muster und hat im neuen A6-Format die Größe eines Rezepts. Auch die notwendigen Informationen, die Patienten angeben müssen, wurden mittlerweile auf das Nötigste reduziert. Auf der Bescheinigung geben wir nur noch die Dauerdiagnose/n an und vermerken, seit wann der Patient wegen dieser Erkrankung bei uns in Behandlung ist. Patienten müssen sich jedoch weiterhin eigenständig um einen entsprechenden Einkommensnachweis kümmern, um die Höhe der erforderlichen Zuzahlung zu bestimmen.
Wann ist eine Erkrankung chronisch?
Die Feststellung, dass der Versicherte an einer schwerwiegenden chronischen Krankheit leidet, wird durch die Krankenkassen getroffen. Per Definition ist eine Erkrankung dann als chronisch zu bezeichnen, wenn sie mindestens ein Jahr lang ärztlich behandelt wurde oder wenn eines der folgenden Merkmale vorliegt:
- es liegt eine Pflegbedürftigkeit mindestens der Pflegestufe 2 oder 3 vor
- es liegt eine Schwerbehinderung mit mindestens einem Grad der Behinderung von 60 vor oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
- es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich (durch ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, durch Versorgung mit Hilfs-oder Heilmitteln, durch Arzneimittel oder pflegerische Betreuung), ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.