In Deutschland hoffen fast 11.000 schwer kranke Menschen auf die Transplantation eines Organs. Für sie ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Diese Chance erhalten sie jedoch nur, wenn Menschen bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden.
In den vergangenen Jahren ist die Bereitschaft zur Organspende zurückgegangen. Erst jüngst erschütterten mehrere Skandale rund um die Organ-Vergabepraxis das Vertrauen der Bevölkerung. Ärzte hatten die Akten ihrer Patienten manipuliert, um diese auf der Warteliste nach oben zu schieben – nicht nur im Interesse des Schwerstkranken, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen.
Hinzu kommt aber noch ein weiterer Faktor: Schon seit 2010 diskutiert die wissenschaftliche Fachwelt über den Hirntod als Todeskriterium. Er wurde 1968 von der Harvard Medical School allein aufgrund neurologischer Befunde als Todeszeitpunkt definiert, um die gerade aus der Taufe gehobene Transplantationsmedizin nicht zu blockieren. Denn Organe durften nur Toten entnommen werden, nicht Lebenden ("Dead Donor Rule").
Es geht vor allem auch um die spirituelle Dimension, die gerade beim Thema Organspende für viele Menschen eine große Rolle spielt: Was passiert am Übergang zwischen Leben und Tod mit dem Bewusstsein, mit Seele und Geist? Diese Fragen bewegen viele Menschen, und sie können aus der Diskussion um den Hirntod als Todeskriterium nicht herausgehalten werden.
Im November 2012 ist das Transplantationsgesetz geändert worden und damit die sogenannte Entscheidungslösung in Kraft getreten. Damit ist jeder Deutsche über 16 Jahren aufgefordert zu erklären, ob er einer Organspende zustimmt oder nicht. Vor dieser Entscheidung stellen viele Menschen folgende Fragen:
Wann ist ein Patient hirntot?
Der Begriff bedeutet, dass das gesamte Gehirn seine Funktionsfähigkeit durch eine schwere Schädigung verloren hat. Der Zustand ist unumkehrbar. Der Hirntod ist ein sicheres, inneres Todeszeichen. Der Deutsche Ethikrat stellte sich im Februar 2012 einstimmig hinter die derzeit in Deutschland geltende Regelung, die den eindeutig nachgewiesenen Hirntod als Voraussetzung für die Organentnahme vorsieht. In seiner Stellungnahme ist der Ethikrat auch weiterhin der Auffassung, dass der Hirntod gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) festgestellt werden muss. Dabei ist die Irreversibilität des Hirnausfalls explizit nachzuweisen.
Werde ich früher für tot erklärt, wenn ich mich für eine Organspende entschieden habe?
Nein. Oberstes Ziel ist es natürlich immer, das Leben des Patienten zu retten.
Deutlich auf Distanz geht der Ethikrat zu anderen Organ-Entnahme-Formen wie der Entnahme nach Herzkreislaufstillstand (Non-heart-beating donation). Ein solches Vorgehen ist etwa in der Schweiz legitim, in Deutschland aber verboten. Der Ethikrat empfiehlt, an diesem Verbot festzuhalten.
Welche Organe kann ich spenden?
Die Organspende ermöglicht die Organtransplantation. Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm können von einem verstorbenen Spender auf einen Empfänger übertragen werden. Außerdem lassen sich Gewebe wie z.B. Hornhaut oder Knochen verpflanzen. Damit Organe nach dem Tod entnommen werden können, müssen gemäß dem Transplantationsgesetz zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Zustimmung vorliegen und der Hirntod muss eindeutig festgestellt worden sein.
Neben der Spende nach dem Tod ist es möglich, eine Niere oder einen Teil der Leber bereits zu Lebzeiten zu spenden. Nach dem Transplantationsgesetz sind Lebendspenden nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig.
Wie werde ich Organspender?
Dazu verschicken die Krankenkassen Organspendeausweise und Informationsmaterial, verbunden mit der Aufforderung, die persönliche Entscheidung in diesem Dokument schriftlich festzuhalten. Auf dem Ausweis können Sie ankreuzen, ob Sie einer Organspende zustimmen oder nicht. Es gibt auch die Möglichkeit, nur bestimmte Organe oder bestimmtes Gewebe zur möglichen Spende freizugeben. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen, wird die Familie um eine Entscheidung gebeten und in einer schwierigen Situation der Trauer und Verzweiflung mit dieser zusätzlich belastenden Frage konfrontiert. Schon aus diesem Grund sollte jeder seine persönliche Entscheidung festhalten und innerhalb der Familie besprechen.
Mit dem ausgefüllten Ausweis kann jeder sicher sein, dass seinen Wünschen in Fragen der Organspende entsprochen wird. Wer eine Patientenverfügung hat, sollte gerade zu diesem Punkt eindeutige Angaben machen. Formulierungsvorschläge dazu gibt es z.B. vom Bundesjustizministerium unter der Rubrik Patientenverfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der
Website der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZGA).
Einen Vordruck des Organspendeausweises finden Sie in unserem Wartezimmer.
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