Mit der Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) tritt das Thema „Gesundheitliche Versorgungsplanung" bzw. "Advance Care Planning (ACP)" verstärkt in den Fokus stationärer Pflegeeinrichtungen.
Übersetzen kann man „Advance Care Planning“ als gesundheitliche oder vorausschauende Versorgungsplanung. Beschrieben ist es im Sozialgesetzbuch V als Möglichkeit für zugelassene Pflegeeinrichtungen, den versicherten Personen eine gesundheitliche Versorgungsplanung anzubieten. Konkret werden die Patienten in diesem Rahmen über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase beraten. Auch Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung werden ihnen aufgezeigt.
Individuelle Bedürfnisse im Fokus
Im Rahmen einer Fallbesprechung stehen neben den individuellen Bedürfnissen des Versicherten insbesondere medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses im Fokus. Zudem werden mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete einzelne Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt. In die Fallbesprechung ist die behandelnde Hausarztpraxis miteinzubeziehen. Die Fallbesprechung kann bei wesentlicher Änderung des Versorgungs- oder Pflegebedarfs auch mehrfach angeboten werden. Die Krankenkasse des Patienten trägt die notwendigen Kosten der Einrichtung für die erbrachten Leistungen.
Vertrauenspersonen in den Prozess einbeziehen
Beim ACP geht es darum, sich konkreter damit auseinander zu setzen, wie die eigenen Vorstellungen zur letzten Lebensphase aussehen. Das heißt, dass nicht irgendwann eine Patientenverfügung geschrieben und irgendwo in den Aktenschrank abgelegt wurde und diese dann für immer gelten soll. Es findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen dem Einzelnen, seinen Behandelnden und Betreuenden sowie dem eventuellen schon benannten gesetzlichen Vertreter statt. Damit soll es möglich sein, Wünsche und Gedankenvorstellungen immer mehr zu konkretisieren und damit die Gefahr von Fehlbehandlungen zu verringern. Wichtig ist es, Vertrauenspersonen in diesen Prozess einzubeziehen.
Folgende Aspekte werden berücksichtigt:
Vorstellungen von Würde und Autonomie berücksichtigen
Damit soll erreicht werden, dass den jeweiligen Wünschen am Lebensende entsprochen werden kann und die eigenen Vorstellungen von Würde und Autonomie eingehalten werden. Es soll damit aber auch möglich sein, dass die Pflegenden bei möglicherweise kontroversen Vorstellungen einen Konsens finden können. Konkret werden Situationen besprochen, in denen rasche Entscheidungen getroffen werden müssen. Zudem wird eine dem Patientenwillen entsprechende Handlungsweise festgelegt. Dadurch werden auch nicht gewünschte Krankenhauseinweisungen vermieden.
Außerhalb von Deutschland wird dieses ACP-Konzept schon lange Zeit umgesetzt, hierzulande hinken wir ein wenig hinterher. Aber es gibt mittlerweile auch hier die Möglichkeit einer Qualifizierung zur Beraterin zu Vorsorgedokumenten. Aus einem Forschungsprojekt ist zum Beispiel das regionale Projekt „Beizeiten begleiten“ hervorgegangen.
Nicht nur in Pflegeeinrichtungen wichtig
Natürlich ist die vorausschauende Versorgungsplanung auch für alle nicht in Pflegeeinrichtungen Lebenden interessant. Denn es ist sinnvoll, sich mit seinen persönlichen Werten und Gedankenvorstellungen auseinanderzusetzen und sie mit Nahestehenden zu teilen und weiter zu entwickeln. Auch im Gespräch über Ihre Vorsorgevollmacht und /oder Patientenverfügung spielt all dies eine Rolle. Wir als Ihre Hausärzte sind daher gerne zum Gespräch bereit.